Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist Alexander König, handelnd unter König Kfz-Meisterwerkstatt, Industriestraße 27, 33184 Altenbeken.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Wartungsarbeiten, Reparaturen, Diagnosearbeiten und sonstige vereinbarte Werkstattleistungen, sofern sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
2. Auftragserteilung und Angebote
Aufträge können persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Übermitteln wir dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch dessen rechtzeitige Annahme zustande. Dies gilt auch für Angebote, die über unsere Werkstattsoftware versendet werden. Eine im Angebot genannte Annahmefrist ist maßgeblich. Andernfalls gelten die gesetzlichen Annahmefristen.
Die bloße Übersendung eines Angebots stellt noch keine Beauftragung durch den Kunden dar.
Der Umfang unserer Leistungen richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Vereinbarte Festpreise und Preisobergrenzen sind verbindlich.
Bei Leistungen unter Beteiligung Dritter, insbesondere bei der Hauptuntersuchung, vereinbaren wir mit dem Kunden, welche Leistungen wir selbst übernehmen und welche durch Dritte erbracht oder von uns vermittelt werden.
3. Fahrzeugabgabe und Diagnose
Die Abgabe oder Anlieferung eines Fahrzeugs außerhalb unserer Öffnungszeiten erfolgt nach vorheriger Absprache. Dabei werden der Abstellort und die Schlüsselübergabe vereinbart.
Die bloße Abgabe des Fahrzeugs beinhaltet keinen unbeschränkten Reparaturauftrag. Bereits getroffene Vereinbarungen bleiben maßgeblich.
Wird zunächst eine Fehlersuche oder Diagnose beauftragt, richtet sich unsere Leistung nach dem hierfür vereinbarten Umfang. Die Vergütung oder ihre Berechnungsgrundlage wird bei der Beauftragung vereinbart.
Darüber hinausgehende Reparaturen führen wir erst nach gesonderter Beauftragung aus.
4. Zusätzliche Arbeiten
Stellen wir während der Arbeiten weitere Schäden fest oder erscheinen zusätzliche Arbeiten erforderlich, informieren wir den Kunden über deren Umfang und die anfallenden beziehungsweise voraussichtlichen Kosten.
Zusätzliche, bislang nicht beauftragte Arbeiten führen wir erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden aus. Die Freigabe kann insbesondere telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Ist der Kunde nicht erreichbar, werden die zusätzlichen Arbeiten bis zur Abstimmung nicht ausgeführt.
5. Preise und Kostenvoranschläge
Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Soweit keine Vergütung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Dieser ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis, eine verbindliche Preisobergrenze oder eine andere verbindliche Preiszusage vereinbart wurde.
Ist eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags zu erwarten, informieren wir den Kunden unverzüglich über die Gründe und die voraussichtlichen Mehrkosten. Vor der Durchführung der hiervon betroffenen weiteren Arbeiten stimmen wir das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Ein Kostenvoranschlag ist kostenlos, sofern seine Vergütung nicht zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Gesondert beauftragte Diagnosearbeiten werden nach der hierfür getroffenen Vereinbarung berechnet.
6. Ersatzteile und ausgebaute Teile
Die verwendeten Ersatzteile müssen für das Fahrzeug und die vereinbarte Leistung geeignet sein. Vereinbarungen über Hersteller, Beschaffenheit und Art der Ersatzteile sind verbindlich.
Der Einbau gebrauchter oder aufgearbeiteter Ersatzteile wird mit dem Kunden vereinbart.
Wünscht der Kunde die Rückgabe ausgebauter Teile, soll er uns dies möglichst bei der Auftragserteilung mitteilen. Müssen Teile im Rahmen eines vereinbarten Austauschverfahrens an einen Lieferanten zurückgegeben werden, stimmen wir dies mit dem Kunden ab.
Soweit keine Rückgabe gewünscht wird und keine entgegenstehenden Vereinbarungen oder gesetzlichen Pflichten bestehen, dürfen ausgebaute Teile nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht entsorgt werden.
7. Fertigstellung und Mitwirkung
Vereinbarte verbindliche Fertigstellungstermine sind einzuhalten. Zeichnet sich eine Verzögerung ab, informieren wir den Kunden über die Ursache und die voraussichtliche weitere Dauer. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Der Kunde teilt uns ihm bekannte Vorschäden, Umbauten, Funktionsstörungen und sonstige Besonderheiten mit, soweit diese für die beauftragten Arbeiten relevant sind. Er muss keine ihm unbekannten technischen Mängel selbst ermitteln.
Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sollen vor der Fahrzeugabgabe entfernt werden. Eine Einschränkung unserer gesetzlichen Haftung ist damit nicht verbunden.
8. Abnahme und Abholung
Nach Fertigstellung benachrichtigen wir den Kunden und stimmen die Abnahme und Abholung des Fahrzeugs ab. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kosten für eine längere Aufbewahrung berechnen wir nur aufgrund einer wirksamen gesonderten Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs. Bei einer gesonderten Vereinbarung werden insbesondere Beginn und Höhe der Kosten festgelegt.
9. Zahlung
Die Vergütung ist nach Abnahme und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Die Zahlung kann bar, mit einer von uns akzeptierten Debitkarte oder nach vorheriger Vereinbarung per Überweisung erfolgen.
Anzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über ihre Höhe und Fälligkeit.
Gesetzliche Rechte des Kunden, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, bleiben unberührt.
10. Mängelrechte
Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Bei einem Mangel ist uns nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Gesetzliche Ausnahmen und weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber uns werden durch Bedingungen eines Ersatzteilherstellers oder Zulieferers nicht eingeschränkt.
Besteht eine zusätzliche Herstellergarantie, richten sich die Ansprüche daraus nach den jeweiligen Garantiebedingungen. Die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber uns bestehen unabhängig davon.
11. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
Dies gilt auch für Schäden an dem überlassenen Fahrzeug sowie für den Verlust oder die Beschädigung darin befindlicher Gegenstände, soweit die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.
12. Gesetzliche Sicherungsrechte
Uns stehen die gesetzlichen Sicherungsrechte zu, insbesondere das Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB, soweit dessen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Ein über die gesetzlichen Voraussetzungen hinausgehendes Pfandrecht oder Zurückbehaltungsrecht wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht begründet.
13. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
Soweit ein solches Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular.
Ein Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist wird mit dem Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen gesondert vereinbart. Die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt weder das hierfür erforderliche ausdrückliche Verlangen noch erforderliche Erklärungen des Kunden.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.